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Dienstleistungen2018-09-04T16:12:18+00:00

BORN TO BE WILD: Bewegung macht graue Zellen munter!!!!

 

EIN GUTER SPIELPLATZ BEGINNT MIT EINER GUTEN VORBEREITUNG!

 

In unserem Werk in Wimmis verarbeiten wir Holz, Metall und Seile zu pädagogisch wertvollen Spielplatzgeräten. Dabei spielen für uns die Haltbarkeit, die Wartungsfreundlichkeit sowie Bau- und Wartungskosten eine grosse Rolle.
Um diesen Vorgaben in Ihrem Sinne realisieren zu können, stehen unsere Berater Ihnen gerne schon bei der Planung eines Spielplatzes, für Umgestaltung oder für Reparaturen zur Seite.

Für die Umsetzung Ihrer Ideen stehen wir Ihnen auch gerne vor Ort zur Verfügung.

Betreiber von Spielplätzen tragen per Gesetzt eine grosse Verantwortung im sinne der Haftpflicht.
Das heisst: Sie haften bei vermeidbaren Unfällen und sind bei schuldhaften Verhalten zu Schadenersatz verpflichtet.
Durch Vandalismus besteht die Gefahr, dass schon bei Neuanlagen grössere Schäden entstehen können, deshalb ist es wichtig, dass  schon ab dem ersten Betriebsjahr Kontrollen und Unterhalt durchgeführt werden.

Um Sie bei grösstmöglicher Sicherheit auf den Spielplätzen zu unterstützen, bieten wir Ihnen eine Inspektion an. (s. Anhang)

Gerne erarbeiten wir Ihnen ein individuelles Wartungsangebot.

Entwurf Inspektionsvereinbarung

SICHERHEIT

Die Entwicklung des Kindes wird durch ein Spiel, das Körper und Sinne anspricht, positiv beeinflusst. Spielen ist die einfachste Art zu lernen, etwas vorauszusehen und Risiken zu erkennen. Es kann Risiken auf einem Spielplatz oder auf einem Spielgerät geben, die Kinder mit ihrer begrenzten Erfahrungsgrundlage nicht immer unmittelbar erkennen können. Dafür wird das „erwachsene“ Auge benötigt.  Kopffangstellen, Kordelfangstellen und unzureichender Fallschutz sind Beispiele für Risiken auf Spielplätzen, die Kinder nicht voraussehen können. Die Aufgabe der Erwachsenen ist es, den Kindern Spielmöglichkeiten anzubieten, die frei von solchen Gefahrenquellen sind. Ein gefahrloses Umfeld, welches den Rahmen für vielfältige Spielabenteuer und Erfahrungen bietet. Die meisten wirklich schweren Unfälle könnten durch Einhaltung der europäischen Normvorschriften vermieden werden.

NORM

Sämtliche Spielplatzgeräte werden nach der SN EN 1176 hergestellt. Die Europäische Norm (EN), teilt sich in die SN EN 1176 für Spielplatzgeräte und in die SN EN 1177 für stoßdämpfende Spielplatzböden. Sicherheitsnormen sind im Sinne des Gerätesicherheitsgesetzes anerkannt, so dass sie von den Geräteherstellern beachtet werden müssen. Die Norm SN EN 1176 fasst allgemeine und besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Spielplatzgeräte in ihren Teilen 1 bis 6 zusammen.

Inhaltlich sind für Spielgeräte unterschiedlichen Typen, beispielsweise die Auswahl der Werkstoffe, Details zur konstruktiven Festigkeit und Ausführung, Prüfverfahren und -berichte, Sicherheitsvorschriften und -freiräume, Informationen in Aufbau- und Installationsanleitungen geregelt. Teil 7 befasst sich mit der Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb. Hier sind besonders die Vorschriften zu finden, die dem Betreiber von Spielplätzen obliegen. Die SN EN 1176/ 1177 geben anerkannte Regeln der Technik wieder.

Seit dem 01.01.1999 hat die europäische Norm SN EN 1176 für Spielplatzgeräte den Status einer Schweizer Norm. Im Sinne des Gerätesicherheitsgesetzes besteht somit ein gesetzlich begründeter Anwendungszwang für Gerätehersteller und Betreiber gleichermaßen.

VERANTWORTUNG

Der Werkeigentümer eines Spielplatzes trägt zu jeder Zeit die volle Verantwortung für dessen ordnungsgemäßen Zustand. Das schließt eine Haftung des Werkeigentümers für alle Unfälle ein, die auf Grund mangelnder Sicherheitsvorkehrungen entstehen. Benutzer dürfen nicht unnötig zu Schaden kommen, Unfälle sollen möglichst vermieden werden. Die Aussagen der SN EN 1176/ 1177 schaffen somit Rechtssicherheit für beide Seiten – für Benutzer und Werkeigentümer. Denn die Durchführung von regelmäßigen und ordnungsgemäßen Inspektionen und entsprechender Wartung (gemäß SN EN 1176 Teil 7) ist auch für den Werkeigentümer die einzige Möglichkeit, seiner Pflicht nachzukommen.

Für Fragen oder Termine steht Ihnen unser Kundendienst gerne zur Verfügung.

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